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1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Bekfood (nachfolgend „Anbieter“) betreibt Online-Bestellplattformen für die Vermittlung mit Speisen und Getränken (nachfolgend zusammen als „Waren“ bezeichnet), wie z.B. https://www.Bekfood.de/ und weiteren Domains sowie Applikationen für mobile Endgeräte (nachfolgend zusammen als "Plattformen" bezeichnet). Über diese technisch zur Verfügung gestellten Plattformen ermöglicht der Anbieter den auf den Plattformen registrierten Restaurants ihre Waren online anzubieten und die Vermittlung von Bestellaufträgen der Endkunden. Der Vertragsschluss über die Warenbestellung kommt dabei ausschließlich zwischen dem Restaurant und Endkunden zustande (Vermittlungsgeschäft auf Provisionsbasis). Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus den vermittelten Bestellaufträgen insbesondere die ordnungsgemäßen Zubereitung der Speisen und Zusammenstellung der Waren obliegt einzig dem Restaurant. 

1.2. Für die Nutzung aller Plattformen sowie das Zustandekommen und die Abwicklung der vom Anbieter vermittelten Verträge gelten die nachstehenden „Vertragsbedingungen Restaurant“.

1.3. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und Endkunden gelten die „AGB Endkunde“ des Anbieters, zu erreichen unter  https://Bekfood.de/page-agb abrufbar ist.

1.4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den von den Restaurants eingestellten Inhalt. Dieser Inhalt gibt nicht die Meinung vom Anbieter wieder. Mit der Veröffentlichung der Inhalte macht sich der Anbieter diesen auch nicht zu Eigen.

2. Registrierung beim Anbieter und Mitwirkungspflichten des Restaurants

2.1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattformen ist der Abschluss eines Partnervertrages mit dem Anbieter, zu dessen Abschluss der Anbieter aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich und online zustande kommen. Das Restaurant erhält daraufhin eine Auftragsbestätigung vom Anbieter in Textform (Brief und/oder E-Mail).

2.2. Auf den Plattformen veröffentlicht der Anbieter das Restaurant mit samt seinem vom Restaurant mitgeteilten Warenangebot, so dass es den Endkunden zur Auswahl zur Verfügung steht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Darstellungsmöglichkeiten zu verändern bzw. an technische Gegebenheiten anzupassen. Der Anbieter bewirbt über unterschiedliche Medien und Werbekampagnen die Plattformen mit dem Ziel, Bestellaufträge der Endkunden an das Restaurant gemäß Ziffer 3.1 dieser Vertragsbedingungen zu vermitteln. Durch die dann geschlossenen Verträge gemäß Ziffer 1.1 dieser Vertragsbedingungen zwischen Restaurant und Endkunde werden einzig die Restaurants und die Endkunden berechtigt und verpflichtet.

2.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung auf den Plattformen (Onlinenahme) oder Auszahlung in den Fällen zu verweigern, in denen insbesondere weitere vertragswesentliche Daten und behördliche Unterlagen dem Anbieter nicht eingereicht wurden.

2.4. Das Restaurant verpflichtet sich, den Anbieter alle notwendigen Informationen (nachfolgend als „Daten“ bezeichnet) zur Vertragsabwicklung, Bewerbung gemäß Ziffer 13.1 dieser Vertragsbedingungen und Onlinepräsentation des Restaurants und seines Angebots zur Verfügung zu stellen.

2.5. Zu den notwendigen Daten gehören insbesondere:

• Firmenname
• Gesellschaftsform
• Gewerbeanmeldung (in Kopie)
• Handelsregisternummer (falls vorhanden)
• Umsatzsteuer ID (falls vorhanden), Steuernummer
• Vertretungsberechtigte Person
• Kontoverbindung
• Geschäftliche Kontaktdaten: ladungsfähige Anschrift, Telefon, E-Mail
• Private Kontaktdaten der Vertretungsberechtigten Person: ladungsfähige Anschrift, Telefon und E-Mail
• Öffnungszeiten
• Speisekarten (Menü des Restaurants)
• aktuelle Preislisten
• Kennzeichnungspflichtige Zutaten und Zusatzstoffe
• Sonstige kennzeichnungspflichtige Informationen
• Allergenkennzeichnungen

2.6. Das Restaurant sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses mit dem Anbieter gemachten Angaben gemäß Ziffer 2.4 dieser Vertragsbedingungen über seine Person, sein Unternehmen und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sind. Das Restaurant verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich aktuelle Änderungen dieser Daten, gegenüber dem Anbieter schriftlich per E-Mail bekannt zu geben und entsprechend erforderliche behördliche Unterlagen unaufgefordert einzureichen.

2.7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Aktualisierungspflicht ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die vertraglichen Leistungen zu sperren bzw. das Restaurant von den Plattformen zu nehmen.

2.8. Im Regelfall ist der Anbieter 10 Tage im Voraus über Änderungswünsche hinsichtlich der Daten gemäß Ziffer 2.4 dieser Vertragsbedingungen via E-Mail zu benachrichtigen. Nicht oder nicht fristgerecht mitgeteilte Änderungen können durch den Anbieter nicht berücksichtigt werden.

2.9. Das Restaurant ist bis zur Beendigung des Partnervertrages verpflichtet, jegliche durch den Anbieter vermittelten Bestellungen gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und umgehend, wie vom Endkunden bestellt, auszuführen. 

2.10. Das Restaurant sichert dem Anbieter zu, dass die von ihm angebotenen Waren qualitativ hochwertig sind und nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, dem Gaststättengesetz und sonstigen einschlägigen Bestimmungen gelagert, verarbeitet und hergestellt werden. Zudem garantiert das Restaurant, dass alle von ihm auf den Plattformen eingestellte Angebote die rechtlichen Anforderungen, insbesondere die verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten (insbesondere Grundpreisangaben, Pfand, Allergene und Zusatzstoffe) erfüllen. Die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen wird regelmäßig und mindestens einmal im Halbjahr durch das Restaurant überprüft.

2.11. Das Restaurant sichert dem Anbieter zu, dass es über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt und keine Straf-, Insolvenz-, Steuer- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb des Restaurants anhängig sind. Das Restaurant wird den Anbieter umgehend schriftlich über Änderungen der Umstände in Satz 1 informieren.

2.12. Das Restaurant verpflichtet sich, sämtliche in seiner Sphäre liegenden technischen Einrichtungen und Leitungen (bspw. DSL, Telefon, etc.) in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung funktionsfähig zu halten und so den fehlerfreien Empfang von eingehenden Bestellungen sicherzustellen.

3. Bevollmächtigung und Bestellabwicklung

3.1. Die Warenbestellung der Endkunden soll als Angebot zum Vertragsschluss gelten. Der Bestellumfang kann von einem Mindestbestellwert abhängig sein. Der Anbieter nimmt diese im Namen des Restaurants entgegen. Diese Bestellungen werden im Rahmen des technisch Möglichen an das Restaurant über die laut den Bedingungen des Partnervertrags vereinbarten Empfangsgeräte übertragen. 

3.2. Das Restaurant ermächtigt den Anbieter darüber hinaus zum Empfang der Onlinezahlungen der Endkunden. Die Auszahlung der dem Restaurant zustehenden Onlinezahlungsbeträge erfolgt dann als Verrechnung mit den unbeglichenen Gebühren im Zuge der vereinbarten Rechnungslegung gemäß Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen.

3.3. Der Anbieter handelt insoweit als Handelsvertreter im Nebenberuf i.S.v. § 92b HGB. Die Dauer der Handelsvertretertätigkeit ist an den Bestand des Partnervertrages gekoppelt und endet automatisch mit diesem.

3.4. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird der Anbieter sicherstellen, dass die ihm obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.

3.5. Der Anbieter bemüht sich, eine weitestgehend störungsfreie Verfügbarkeit der Plattformen aufrecht zu halten. Es kann wegen Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme vom Anbieter (z.B. Stromausfall oder Unterbrechungen des öffentlichen Kommunikationsnetzes) zu zeitweiligen Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen oder zu vereinzelten Fehlern bei der Nutzung der Plattformen kommen. Erforderliche Wartungsarbeiten dienen unter anderem der Verbesserung der Funktionalität der Plattformen und Steigerung der Effektivität im Bestellvorgang im Sinne der Restaurants und Endkunden.

4. Konditionen der Leistung des Anbieters

4.1. Die Leistungen des Anbieters umfassen das zur Verfügung stellen der Plattformen mit all seinen technischen Möglichkeiten zum Vermitteln an Endkunden und Bewerben dieser Plattformen gemäß Ziffer 12.1 dieser Vertragsbedingungen.

4.2. Der Anbieter kann für die Erbringung seiner Leistung eine monatliche Grundgebühr erheben, deren Höhe sich aus den gesondert zu schließenden Partnerverträgen ergibt.

4.3. Der Anbieter erhält für jede vermittelte Bestellung eine erfolgsbezogene Provision bezogen auf den bestellten Bruttowarenwert zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Höhe richtet sich nach den jeweilig geltenden Regelungen des Partnervertrages mit dem Restaurant.

4.4. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Restaurant auf Grund eines Umstandes, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt wird oder der Endkunde keine Zahlung leistet, es sei denn, dass der Anbieter bei Vertragsschluss positive Kenntnis seiner Vermögenslosigkeit hatte.

4.5. Der Anbieter behält sich vor, die Gebühren sowie die Provision anzupassen, soweit dies für das Restaurant im Einzelfall unter Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist. Eine Gebühren- bzw. Provisionserhöhung kann aufgrund gestiegener Material-  oder Vertriebskosten oder Steuern oder vergleichbarer Faktoren sowie einer wesentlichen Verbesserung des Dienstes oder einer Erweiterung des Dienstes oder Services vorgenommen werden. Der Anbieter wird das Restaurant über eine Änderung der Preise bzw. Provision unter Angabe der Gründe mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform per Brief, E-Mail und / oder SMS benachrichtigen. Dem Restaurant steht bei einer Provisionsanpassung von mehr als 5 Prozentpunkten bzw. bei einer Gebührenanpassung von mehr als 10 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Gebühr ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Gebühr- und Provisionsanpassung zu; dieses Kündigungsrecht ist durch das Restaurant mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Gebühr- und Provisionsanpassung auszuüben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter. Die Kündigung hat schriftlich, eigenhändig unterschrieben, per Post zu erfolgen. Die neue Gebühr bzw. die neue Provision gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt. Die Benachrichtigung über die Änderung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist der Kündigung enthalten.

5. Bewertungsportal

5.1. Der Anbieter bietet regelmäßig dem Endkunden die Möglichkeit, die eigenen Leistungen und die Leistungen der Restaurants nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten. Die Bewertung erfolgt über die Zuverlässigkeit der Restaurants und Qualität der angebotenen Waren. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Bewertung auf den Plattformen für alle Endkunden sichtbar zu machen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, aus sachlich nachvollziehbaren oder rechtlich zwingenden Gründen die Bewertungen zu löschen.

5.2. Der Endkunde unterlässt jeglichen Missbrauch des Bewertungssystems. Als Missbrauch gilt insbesondere die Abgabe von beleidigenden, diskriminierenden oder irreführenden Bewertungen.

6. Online Zahlungsannahme

6.1. Dem Endkunden werden auf den Plattformen einzig Online-Bezahloptionen zur Verfügung gestellt. Bei Onlinezahlungen zieht der Anbieter als Vertreter des Restaurants die Zahlung für die jeweilige Bestellung gegenüber dem Endkunden ein und zahlt diese an das Restaurant im Rahmen der vereinbarten Regeln aus.

6.2. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung des Zahlungsmittel (beispielsweise Kreditkartenbetrug) oder des Onlinekontos trägt das Restaurant. Sollte die Zahlung des Kreditinstituts des Kontoinhabers durch den Anbieter an das Restaurant bereits weitergeleitet worden sein, bleibt dem Anbieter das Recht den Rechnungsbetrag zu korrigieren. Der Provisionsanspruch vom Anbieter bleibt bestehen.

6.3. Der Anbieter überprüft nicht, ob die Endkundendaten wahrheitsgemäß angegeben wurden. Das Risiko, eine Bestellung wegen falscher Angaben nicht ausliefern zu können und das Entgelt für die Bestellung zu erhalten, trägt das Restaurant. Der Provisionsanspruch vom Anbieter bleibt bestehen.

6.4. Das Restaurant wird darauf hingewiesen, dass mit Inanspruchnahme des Online-bezahlverfahrens steuerliche Aspekte berührt sein können. Es wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls steuerliche Vorschriften von Drittländern Anwendung finden können. Den Restaurants wird geraten, sich zu den steuerlichen Aspekten fachlich beraten zu lassen.

7. Rechnungslegung und Zahlungen

7.1. Die Rechnungslegung durch den Anbieter über die erzielten Umsätze, die darauf entfallenen Umsatzprovisionen gemäß dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Konditionen erfolgt in Abhängigkeit vom gewählten Tarif für den Vormonat. Die Rechnungen werden in der Regel via E-Mail zugestellt. Die Rechnungen gelten spätestens als zugegangen, 14 Tage nachdem sie an die gemäß Ziffer 2.5 anzugebene E-Mail Adresse zugestellt worden sind. Der Rechnungsbetrag wird zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer dem Restaurant in Rechnung gestellt. Die Rechnungslegung kann auch per Gutschrift erfolgen.

7.2. Nach erfolgter Rechnungslegung werden etwaige Zahlungsbeträge mit den dem Restaurant zustehenden und vom Anbieter vereinnahmten Geldern aus Onlinezahlungen verrechnet. Die Rechnungsbeträge werden sofort mit Zugang der Rechnung fällig.

7.3. Gegen Forderungen des Anbieters kann das Restaurant nur mit explizit vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.4. Das Restaurant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter die vom Restaurant gegenüber den Endkunden erbrachten Leistungen namens und im Auftrag des Restaurants hinsichtlich der vom Endkunden bestellten Waren an diesen eine entsprechende Quittung ausstellt und übersendet. Das Restaurant gewährleistet hierfür stets die jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuerbeträge für ihr aktuell online veröffentlichtes Warenangebot dem Anbieter umgehend mitzuteilen und bei Änderungen unverzüglich bedarfsgerecht zu aktualisieren, so dass immer die aktuell gültigen Umsatzsteuersätze beim Anbieter hinterlegt sind. Das Restaurant hat dabei die ihm selbst obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere Buchführung der generierten Umsätze aus den über den Anbieter vermittelten Warenbestellungen) eigenständig wahrzunehmen.

8. Sonderaktionen

8.1. Der Anbieter behält sich vor, Sonderaktionen in Form von Rabatten oder ähnlichen Aktionen zugunsten von Endkunden durchzuführen. Der Anbieter übernimmt dabei gegenüber dem Restaurant die Preisdifferenz zwischen Sonderaktionspreis und dem Normalpreis. Die Auszahlung erfolgt mit der Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch richtet sich nach dem Normalpreis.

8.2. Es besteht kein Anspruch des Restaurants auf Teilnahme an Sonderaktionen durch den Anbieter.

9. Zusatzprodukte

9.1. Der Anbieter ermöglicht den Restaurants die Nutzung zusätzlicher Produkte und Services. Der Bezug dieser weitergehenden Leistungen ist einer ergänzenden Vertragsregelungen vorbehalten.  Der Anbieter behält sich für die an das Restaurant gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vor.

9.2. Für die Dauer des Vertrages erhält das Restaurant kostenpflichtige als Leihgabe ein Tablet-Computer (Android basiert), welcher über das W-Lan oder vergleichbare Internetverbindung des Restaurants mit dem Internet verbunden ist. Das Tablet ist softwareseitig in der Nutzbarkeit anderer Programme und Softwarelösungen (Applikationen) gesperrt und dient der systemseitigen Bestellübertragung und dem Aktualisieren der Empfangsbereitschaft des Restaurants. 

10. Haftung des Anbieters

10.1. Der Anbieter haftet weder für das Restaurant noch für den Endkunden hinsichtlich der Durchführung des vermittelten Vertrags.

10.2. Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet der Anbieter jeweils nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant regelmäßig vertraut und vertrauen darf [Hauptvertragspflicht]).

10.3. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung vom Anbieter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, der den Betrag der vom Anbieter eingenommenen Erträge innerhalb der letzten sechs Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis nicht übersteigt.

10.4. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden oder nicht zu vertretende Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Plattformen entstehen (z.B. nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets oder Telekommunikationsleitungen, UMTS Übertragung).

10.5. Der Anbieter haftet nicht für Bestellungen von Endkunden, die unter dem Einsatz von unrechtmäßig erlangten Zahlungs- oder sonstigen Auftragsdaten (z.B. „Phishing“ von Kreditkartendaten, Identitätstäuschung, etc.) getätigt wurden.

10.6. Die Plattformen vom Anbieter enthalten auch Links zu anderen Webseiten. Der Anbieter ist nicht für den Inhalt der verlinkten Inhalte verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Vertragsbedingungen.

10.7. Soweit die Haftung vom Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10.8. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Freistellungsverpflichtung

Unbeschadet des Umstandes, dass nach diesen Vertragsbedingungen keine Rechte gegenüber Dritten begründet werden, stellt das Restaurant den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch diese berechtigt gegen den Anbieter wegen eines vom Restaurant zu vertretenden Verhaltens geltend gemacht werden. Soweit es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters erforderlich und dem Restaurant nicht unzumutbar ist, wird das Restaurant dem Anbieter in Hinblick auf die Freistellungsverpflichtung einen angemessenen Vorschuss zahlen (insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe).

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Abschluss des Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Partner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

12.2. Jede Kündigung hat schriftlich, eigenhändig unterschrieben, per Post zu erfolgen.

12.3. Der Anbieter behält sich im Falle des Vorliegens eines der außerordentlichen Kündigungsgründe der Ziffer 12.4 dieser Vertragsbedingungen je nach Schwere des Verstoßes als eine weniger belastende Maßnahme im Einzelfall das Recht vor, das Restaurant in der dargestellten Auflistung („Ranking“) auf den Plattformen nach unten zu versetzen, temporär von der Nutzung des Services auszuschließen („offline nehmen“), bis zu dem Zeitpunkt, bis das Ereignis, welches zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dauerhaft entfallen ist oder der Anbieter die außerordentliche Kündigung ausspricht.

12.4. Ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

a. das Restaurant durch den Anbieter zur Verfügung gestellte Endkundendaten missbräuchlich verwendet,
b. über das Vermögen des Restaurants ein der Schuldenregelung des Restaurants dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird,
c. das Restaurant den Geschäftsbetrieb einstellt oder der Geschäftsbetrieb durch eine Behörde untersagt wurde,
d. das Restaurant einen Insolvenzantrag stellt bzw. über das Vermögen des Restaurants ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
e. gegen das Restaurant ein Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Steuer- oder Sozialversicherungspflichten eröffnet wurde.
f. wenn das Restaurant gegen eine wesentliche Vertragspflicht (bspw. Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen an die Waren gemäß Ziffer 2.11 dieser Vertragsbedingungen oder erhebliche Verzögerungen bei der Liefergeschwindigkeit gemäß Ziffer 2.10 dieser Vertragsbedingungen) oder
g. sonst ein wichtiger Grund nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt.

13. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

13.1. Das Restaurant gestattet unentgeltlich, dass die Kennzeichen (Namen, Marken, Unternehmenskennzeichen wie Firma und geschäftliche Bezeichnung, etc.) durch den Anbieter verwendet werden dürfen. Die gestattete Nutzung gilt ungeachtet der Art, des Umfangs und des Verbreitungsmediums der Werbemaßnahme und auf allen Plattformen vom Anbieter und der (Werbe-)Partner vom Anbieter. Die Rechteeinräumung an den Kennzeichen im Rahmen von Werbemaßnahmen umfasst insbesondere die Verwendung im Rahmen von Google-AdWords-Werbekampagnen und anderen Maßnahmen des Onlinemarketings und der Suchmaschinenoptimierung einschließlich Partnerprogrammen.

13.2. Das Restaurant räumt dem Anbieter unentgeltlich ein einfaches, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Texten, Fotos, Logos etc. („Inhalte“) ein.  Die gestattete Nutzung gilt ungeachtet der Art, des Umfangs und des Verbreitungsmediums der Werbemaßnahme und auf allen Plattformen des Anbieters und der (Werbe-)Partner des Anbieters. Das Restaurant weist den Anbieter darauf hin, wenn das Restaurant nicht über solche Rechte verfügt, die ihm eine derartige Rechtseinräumung  an den Anbieter erlauben. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt ein eigenes Logo zu verwenden.

13.3. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt das Logo des Restaurants zum Zwecke Harmonisierung auf den Plattformen grafisch anzupassen.

13.4. Das Restaurant räumt zugunsten des Anbieters darüber hinaus Online Marketingkampagnen auf Sozialen Plattformen (wie Google, Facebook, und anderen) „Administrationsrechte für Werbetreibende“ ein. Der Anbieter wird im Auftrag und im Namen des Restaurants bis auf Widerruf in dem jeweiligen sozialen Netzwerk online Werbung betreiben.

13.5. Das Restaurant steht dafür ein, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Kennzeichen im Sinne von Ziff. 13.1 und/oder Ziff. 13.2 frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist, dem Anbieter Rechte an diesen in dem hier vertraglich vereinbarten Umfang einzuräumen bzw. die Benutzung zu gestatten. Rechte Dritter sind insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte und Kennzeichenrechte. Machen Dritte Ansprüche aufgrund Verletzung ihrer Rechte geltend, stellt das Restaurant den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in Form notwendiger Gerichts- und Anwaltskosten, frei. Der Anbieter wird das Restaurant unverzüglich über eine Inanspruchnahme Dritter informieren und die wesentlichen Schritte des rechtlichen Vorgehens mit ihm abstimmen.

14. Vertraulichkeit, Datenschutz und Kundenkontakt

14.1. Der Anbieter und das Restaurant verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraglicher Vereinbarungen und sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind oder bekannt werden und ungeachtet der Art der Informationen, diese streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall und ohne Einschränkung technische, finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen sowie sonstige Angelegenheiten der anderen Partei, insbesondere Information in Bezug auf diesen Vertrag sowie das Vertragsdokument als solches. Die Parteien stellen sicher, dass dieselbe Vertraulichkeitsverpflichtung ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegt wird, die sie beschäftigen und die Zugang zu solchen vertraulichen Informationen haben. Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur soweit an Führungskräfte und Mitarbeiter sowie andere beauftragte Dritte weitergereicht werden dürfen, wie diese entsprechende Information zur Erreichung des Vertragszweckes benötigt wird und erforderlich ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung dieser Vereinbarung.

14.2. Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 1 BDSG werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich und nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Soweit das Restaurant Daten der  Endkunden speichert oder an Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Leistung weitergibt, ist das Restaurant für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

14.3. Das Restaurant kontaktiert den Endkunden nur in dem für die jeweilige Bestellung erforderlichen Maß. Insbesondere übermittelt das Restaurant dem Endkunden Werbung nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

15. Anpassung der Vertragsbedingungen

15.1. Der Anbieter ist im Falle von triftigen Gründen (z.B. Veränderung der Gesetzeslage, Erweiterung des Dienstangebots) berechtigt, einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen in Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen für das Restaurant nicht unzumutbar sind. Die Änderungen erfolgen nur in dem erforderlichen Umfang.

15.2. Der Anbieter wird über Änderungen der Vertragsbedingungen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail aufmerksam machen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs gemäß Ziffer 15.3 dieser Vertragsbedingungen sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. 

15.3. Widerspricht das Restaurant der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als vom Restaurant angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen der Schriftform bedürfen und keine mündlichen Nebenabreden getroffen werden.

16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn diese Vertragsbedingungen Lücken enthalten.

16.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters ist Berlin.

16.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen des Restaurants werden nicht Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn der Anbieter stimmt der Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zu.

Stand: 01.11.2016

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